Sind Elektroautos steuerfrei?
Elektro- Fahrzeuge sind umweltfreundlich. Und steuergünstig. Wer bis zum Jahr 2020 ein Elektroauto kauft, muss 10 Jahre lang keine KFZ Steuer zahlen. Bestandsfahrzeuge, die bis 2020 umgerüstet wurden auf einen rein elektronischen Antrieb, erhalten ebenfalls eine Steuerbefreiung für 10 Jahre.
Dieser Zeitraum von 10 Jahren wurde von der Bundesregierung von zuvor 5 Jahren steuerfrei somit verdoppelt.
Was kostet ein e Auto an Steuern?
Dazu ein kleines Rechenbeispiel:
Das Elektroauto wiegt 2.500 kg. Damit fällt man unter die Kategorie zwei, also 6,01 Euro pro 200 kg. 12,5 x 6,01 Euro = 75,125 (aufgerundet also 76 Euro).
Das wäre dann der zu zahlende Steuerbeitrag für ein Jahr. Zum Rechner
Wann gilt die 0,5% Regelung?
Wer einen e- Dienstwagen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 kauft oder least, kommt in den Genuss der 0,5% – Regelung. Arbeitnehmer müssen für die Versteuerung des Firmenwagens, wenn er als geldwerter Vorteil angesehen wird, nur den halben Listenpreis ansetzen.
Statt monatlich einen Prozent des Listenpreises als diesen genannten geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für die Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz – die 0,5% Regelung.
Auch die normalerweise mit 0,03% pro Entfernungskilometer besteuerten Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz halbiert sich bei elektrifiziertem Firmenwagen.
Welche Förderung gibt es für Elektroautos als Dienstwagen?
Damit elektrische Firmenautos mehr Resonanz finden, hat sich der Fiskus in den vergangenen Jahren einige Vorteile einfallen lassen. Zum Beispiel den geldwerten Vorteil, attraktive Steuern und die Umweltförderung. Die Umweltförderung bietet einen Umweltbonus von 4.000 Euro für E-Autos, die ausschließlich batteriebetrieben laufen.
Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit 1% des inländischen Listenpreises versteuert. Im letzten Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung halbiert.
Diese Maßnahme wurde erst befristet auf das Jahr 2021, dann allerdings bis 2030 verlängert. Man profitiert also schon am langen Zeitraum.
Das kostenfreie Aufladen vom Fahrzeug im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei.
Betriebliche Ladevorrichtungen können auch dem Beschäftigten überlassen werden, ebenfalls unversteuert. Mehr zum Thema auf https://www.preiswert-leasen.de/lohnt-sich-ein-elektroauto-als-dienstwagen/